RDA will ein Standard für alle Kultureinrichtungen sein. RDA ist aber ein Standard für Bibliotheken. Dazu genügt ein Blick auf die Schulungsunterlagen, wo als Beispiele für die zentralen Entitäten immer wieder literarische «Werke» auftauchen, deren deutsche oder französische Übersetzungen (Expressionen) in bestimmten Ausgaben (Manifestationen) als Exemplare (Items) einer Bibliothek gehören. Was soll ein Archiv damit anfangen?

Verzeichnungsstufen statt «WEMI» ((WEMI: Werk, Expression, Manifestation, Exemplar; die Bezeichnung der bibliografischen Entitäten in RDA))
Archive verzeichnen Bestände, vor allem Dossiers mit Unterlagen. Beispiele sind das Firmenarchiv eines Aluminiumkonzerns, die Akten einer kantonalen Behörde, der Nachlass eines Professors oder auch ein Fotoarchiv. In der Regel handelt es sich um unikales Material.
Die Fragen der Benutzenden drehen sich nicht darum, ob sie jetzt doch lieber die französische Übersetzung oder das E-Book lesen möchten. Vielmehr müssen sich die Benutzenden überlegen, welche Behörde für ein bestimmtes Thema zuständig war (z.B. die Probleme schweizerischer Unternehmen im Ersten Weltkrieg), und in welchen Institutionen es relevante Archivbestände gibt.
Dementsprechend basiert der zentrale Standard der Archivwelt, ISAD (G) ((International Standard Archival Description (General), umgesetzt im Format EAD)), auf der Idee der hierarchischen Verzeichnung: Ein Bestand gliedert sich in Serien, diese wiederum in die Dossiers. Aktuell erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Internationalen Archivrats ein mit FRBR (bzw. dessen Weiterentwicklung IFLA-LRM) vergleichbares konzeptionelles Modell. Dieses Modell heisst Records in Context, und der Name ist Programm: Es geht um die Verzeichnung von Unterlagen (im Plural), und darum, den Entstehungszusammenhang zu dokumentieren.
Annäherung zwischen Bibliotheken und Archiven?
Es gibt trotzdem gute Gründe für die Archive, sich mit RDA zu beschäftigen. Benutzende, die sich für das Firmenarchiv interessieren, interessieren sich auch für die Literatur zum Thema. Ein Suchportal, in dem Bücher, Archivalien und Museumsgut gleichermassen zu finden sind, ist ein Desiderat. Ein Zusammenkommen zwischen Bibliothek und Archiv kann auf verschiedene, mehr oder weniger zentralistische Art und Weise erfolgen.
Denkbar (aber unwahrscheinlich) ist erstens, dass Bibliotheken wie Archive dasselbe Regelwerk und dasselbe Datenformat verwenden.
Möglich ist daher als zweite, dezentralere Variante eine Harmonisierung bzw. eine Konkordanz der Regelwerke. Es müsste also in einem gemeinsamen Katalog klar sein, welche Stufen und Felder von bibliothekarischer und archivischer Verzeichnung einander entsprechen.
Beispiele für dieses Vorgehen gibt es: Die amerikanischen Archivare haben ihren Erschliessungsstandard RDA-kompatibel gemacht; aktuell laufen Abklärungen zwischen den für RDA/FRBR und für Records in Context zuständigen Gremien, um die Kompatibilität der beiden Modelle sicherzustellen; oder die Revision der RNA (Regeln für die Nachlasserschliessung) hat zum Ziel, in der neuen Fassung sowohl näher an RDA wie auch an ISAD(G) zu sein.
Eine Zusammenarbeit kann drittens für die Normdaten überlegt werden: Wenn es schon unwahrscheinlich ist, dass Archive nach RDA erschliessen, könnten sie doch die GND nutzen. Schliesslich ist der Aktenbildner (also die Person oder Körperschaft, welche den Archivbestand kreiert hat) ein zentrales Element der archivischen Verzeichnung. Gemeinsame Normdaten sind eine gute Grundlage für übergreifende Kataloge.
Möglich ist aber viertens auch, dass die Archive ihre eigenen Normdaten ((Das Regelwerk der Archive für Normdaten heisst ISAAR(CPF), umgesetzt im Format EAC)) pflegen und es lediglich (aber immerhin) zu einer automatisierten Konkordanz der Normdaten kommt.
Vieles ist möglich
Die Chancen der RDA, Verbreitung in den Archiven zu finden, scheinen gering. Lichtblicke gibt es indes schon. Dass die Archive überhaupt ihr eigenes, mit FRBR vergleichbares konzeptionelles Modell erarbeiten und ihre Weltsicht einmal zu Papier bringen, schafft die Basis für Harmonisierung und Vernetzung. Dass die Archive vermehrt auf Normdaten setzen, wird die übergreifende Suche nach Archivquellen und Büchern erleichtern, auch wenn das Zauberwort bei den Archiven nicht GND heissen sollte. Und die vermeintliche Inkompatibilität der beiden Hierarchien (WEMI vs. Bestand-Serie-Dossier) erscheint weniger gravierend, wenn man den Blick ausweitet und plötzlich ein Netzwerk von verlinkten Daten, von Entitäten und Relationen vor sich sieht.
Nicht zu vergessen ist schliesslich, dass im angelsächsischen Raum Universitätsarchive und Archive von wissenschaftlichen Bibliotheken seit Jahrzehnten Nachlässe und Archivbestände in Bibliothekssystemen erschliessen. In der Schweiz hat der Verbund HAN mit Erfolg diesen Weg gewählt, und es ist geplant, die Katalogdaten sowohl in bibliothekarische Metakataloge (swissbib) als auch in archivische (z.B. Kalliope, archivesOnline, Archivportal Europa) einzuspielen. Der Brückenschlag zwischen Bibliotheken und Archiven ist möglich, die Rolle von RDA ist noch offen.
Martin Lüpold
Fachreferent für Wirtschaftsinformation und Wirtschaftsgeschichte, Universitätsbibliothek Basel
Archivar im Schweizerischen Wirtschaftsarchiv (SWA)
März 2017
