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IG WBS

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Interessengruppe Wissenschaftliche Bibliothekar:innen Schweiz

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Lieber Zusammenarbeit als Vorgaben: Sammelaufträge der Schweizerischen Nationalbibliothek und der Kantonsbibliotheken

2. Oktober 2021 ·

Ein Jahr ist es her, seit die IG WBS eine Veranstaltung vor Ort durchführen konnte – damals die Mitgliederversammlung 2020 an der ZHB Luzern. Am Montag, dem 20. September 2021, war es aber nun endlich wieder soweit: Wissenschaftliche Bibliothekarinnen und Bibliothekare trafen sich in der Schweizerischen Nationalbibliothek zur IG WBS-Veranstaltung «Nationale und kantonale Sammelaufträge».

Auch dieser Event hatte um ein Jahr verschoben werden müssen. Schon im Herbst 2020 war geplant gewesen, in Kooperation mit der Nationalbibliothek anlässlich zu deren 125-jährigem Jubiläum die Aufträge der nationalen und kantonalen Bibliotheken sowie deren Zusammenarbeit zu beleuchten.

Die Veranstaltung eröffnete Elena Balzardi, Vizedirektorin der Schweizerischen Nationalbibliothek, mit einem Inputvortrag. In der anschliessenden Podiumsdiskussion stellte sie sich zusammen mit Heidi Eisenhut, Leiterin der Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden, und Mirjam Zürcher von der Fachstelle Lucernensia der Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern den Fragen des Publikums. Geleitet wurde die Diskussion von Noah Regenass, dem Zuständigen der Basler Bibliografie an der Universitätsbibliothek Basel. Anschliessend konnten sich die Teilnehmenden der Veranstaltung an einem Apéro im Bistro der Nationalbibliothek erfreuen und bei Oliven, Weisswein und Co. die Themen aus der Veranstaltung weiter ausführen.

Von Ähnlichkeit und Diskrepanz

Sowohl die Nationalbibliothek als auch die heterogenen Kantonsbibliotheken beziehen sich bei ihrer Arbeit auf die Verordnungen zur Sammlung, Erschliessung, Erhaltung und Vermittlung ihrer Regionalsammlung. Im Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek vom 18. Dezember 1992, Artikel 3 ist Folgendes festgelegt: «Die Nationalbibliothek sammelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen, die: a. in der Schweiz erscheinen; b. sich auf die Schweiz oder auf Personen mit schweizerischem Bürgerrecht oder Wohnsitz beziehen oder c. von schweizerischen oder mit der Schweiz verbundenen Autoren oder Autorinnen geschaffen oder mitgestaltet wurden.» Auf den ersten Blick unterscheiden sich die Sammelaufträge der Kantonsbibliotheken nur um Nuancen von dem Auftrag der Nationalbibliothek. Betrachtet man die Kantonsbibliotheken jedoch eingehender, werden Diskrepanzen sichtbar. So gehen Sammelaufträge von Kantonsbibliotheken sowie deren Sammlungen auf individuellere Traditionen zurück. Zwar wurde 2010 eine Aufteilung der Sammelaufträge zwischen der Nationalbibliothek und den Kantonsbibliotheken beschlossen und umgesetzt, doch nur elf Jahre später ist diese den Wenigsten noch bekannt.

Die heterogenen Sammlungen und, damit verbunden, die unterschiedlichen Sammelaufträge sind geprägt von voneinander abweichenden Sammelleitlinien, nicht zuletzt auch im Bereich der scheinbar ähnlichen Sammlungen von regionalen Publikationen. Während die Nationalbibliothek und ein Teil der Kantonsbibliotheken Publikationen mit dem entsprechenden kantonalen Verlagsort erwerben, verzichten andere Kantone auf die Sammlung solcher Publikationen. Schon innerhalb der NB ist es schwierig, für unterschiedliche Sammlungen (siehe unten) übergreifende Prinzipien zu definieren – abgesehen vom gemeinsamen Nenner Helvetica. Dabei scheut sich die NB nicht, die Frage zu stellen, ob eine Homogenisierung der Leitlinien überhaupt anzustreben ist und ob radikale Brüche in Sammeltraditionen und Lücken in den Beständen nicht als unvermeidbare Komponenten eines historischen Wachstums zu akzeptieren sind.

Nationale Vorgaben zu Sammelaufträge an die Kantonsbibliotheken wären indes von Widerständen und Schwierigkeiten begleitet. Bei sich rasch wandelnden Bedürfnissen und unterschiedlichen Erwartungen sowie der Sammlung neuer Träger (Medien) herrscht die grosse Gefahr, dass Vorgaben in kurzer Zeit überholt wären. Kooperationen zwischen der Schweizerischen Nationalbibliothek und den Kantonsbibliotheken sollen weiterhin auf wenige Bereiche begrenzt sein, besonders auf die zur Verfügungstellung von Infrastrukturen. Eine doppelte oder Mehrfachsammlung kann indes auch als Chance interpretiert werden, die das Prinzip LOCKSS (Lots Of Copies Keep Stuff Save) aus dem digitalen auf den analogen Bereich überträgt. In anderen Worten: Mehrere Kopien einer Publikation in örtlich getrennten Sammlungen sind der Erhaltung von Schriften durchaus dienlich. An der Veranstaltung wurde dieses Prinzip sowohl von der Nationalbibliothek wie auch von den beiden beteiligten Kantonsbibliotheken gutgeheissen. So dient das Prinzip nicht nur der Erhaltung, sondern garantiert auch die Hoheit der Kantone über ihre Sammlungen – ein wichtiger Punkt in der föderalistischen Schweiz.

Bibliothek als Bücherei, Archiv und Museum

Hinzu kommt, dass manch eine Kantonsbibliothek, und besonders die Schweizerische Nationalbibliothek, als Ort der Bewahrung des kulturellen schweizerischen Gedächtnisses neben gedruckten und digitalen Publikationen auch diverse andere spezifische Dokumente und teils gar Objekte sammelt. Die Nationalbibliothek befasst sich zum Beispiel auch mit Bilddokumenten (Graphische Sammlung), Nachlässen und Archiven mit Bezug zu Schweizer Literaturen (Schweizerisches Literaturarchiv), Tondokumenten mit einem Bezug zur Schweiz (Schweizerische Nationalphonothek), dem bildnerischen Schaffen Friedrich Dürrenmatts (Centre Dürrenmatt Neuchâtel) und diversen weiteren Spezialsammlungen. Während bei der allgemeinen Sammlung und den Tondokumenten eine Vollständigkeit angestrebt und nach formalen Kriterien gesammelt wird, handelt es sich bei den Beständen der anderen nationalen Sammlungen um eine Auswahl, die nach formalen und inhaltlichen Kriterien getroffen wird. Daran zeigt sich, dass die Nationalbibliothek – aber genauso Kantonsbibliotheken (bspw. solche mit umfangreichen Klostersammlungen) – nach bibliothekarischen wie auch archivalischen und musealen Prinzipien sammeln muss – eine Herausforderung.

Zweckmässige Kooperationen

Die unterschiedlichen Sammeltraditionen von Bibliotheken zeigten sich in der Podiumsdiskussion besonders gut. Während die Kantonsbibliothek Appenzell Ausserrhoden im gleichen Zeitrahmen wie die Nationalbibliothek entstand und sich als rein wissenschaftliche Bibliothek eingehend auf den Sammelauftrag konzentrieren kann, zeigt sich in der Zentral- und Hochschulbibliothek eine andere Lage. Die Lucernensia wurden bis 2006 in den normalen Buchbestand eingearbeitet und nicht separat aufbewahrt oder verzeichnet. Eine Kalkulation der Bestandsgrösse ist damit sehr schwierig. Der Sammelauftrag für die Luzerner Publikationen wird momentan überarbeitet, die Luzerner Bibliografie wurde vor zwei Jahren eingestellt.

In diesem Zusammenhang stellte Noah Regenass die Frage in die Runde, ob kantonale Bibliografien überhaupt noch aktuell sind und weiter gepflegt werden sollten. Für Elena Balzardi sind Bibliografien weiterhin eine wichtige Dienstleistung der Bibliotheken. Im Unterschied zum Internet seien Bibliografien kuratiert, sprich kontrolliert und zeichnen den Inhalt als bedeutend aus. Mirjam Zürcher und Heidi Eisenhut stimmen bei. Institutionen, die sich täglich mit den Publikationen ihrer Region befassen, die Autoren und Verlage in manchen Fällen persönlich kennen, können mit einer Bibliografie eine Klammer um eine Sammlung setzen und den interessierten Nutzenden bei ihrer Recherche behilflich sein. Heidi Eisenhut fasst es folgendermassen: «Wer kann das heute noch bieten, wenn nicht die Bibliotheken.» Gleichzeitig sind Bibliografien auch abgeschlossene Nachweisakten zur schriftstellerischen Tätigkeit einer Region, deren Vergleiche in Zukunft Fragestellungen beantworten können.

Zunehmend verschieben sich die kantonalen Bibliografien jedoch aus dem gedruckten in den digitalen Bereich und finden neue Formen der Vermittlung an ein breiteres Publikum. Die Kantonsbibliotheken des Appenzellerlandes haben, wie schon die Universitätsbibliothek Bern, die kantonalen, digitalen und digitalisierten Publikationen durch Verlinkungen auf dem Portal AppenzellDigital. vereint. Hinzu kommen kantonale Kulturgüter und regionale Informationen. Hier werden die Grenzen zwischen den Sammlungen der Bibliotheken abgerissen und das gesamte Kulturerbe zusammengebracht. Diese derzeit beliebte Form der Vermittlung von Sammlungen birgt aber auch Herausforderungen, besonders Fragen nach dem Publikum, das Bibliotheken erreichen wollen und müssen, sowie nach Bestandesgrenzen: Was ist noch Regionalsammlung und was Kulturgut? Werden die Regionalsammlung und die Bibliografie in Zukunft nicht auch zum Kulturgut werden?

Bei verschiedenen Ausgangslagen aber ähnlichen Sammelaufträgen ist es für Heidi Eisenhut besonders wichtig, dass man sich im Kreis der Kantonsbibliotheken im Austausch befindet. Möglich ist dies bereits schon jetzt über die Schweizerische Konferenz der Kantonsbibliotheken (SKKB) und das Fachliche Netzwerk Schweizer Bibliographien des Bibliotheksverbands Bibliosuisse. Eine Zusammenarbeit können sich die Sprecherinnen aber auch im Bereich der Born-digital-Publikationen vorstellen oder bei der Frage nach der Sammlung von verschiedenen Formate einer Publikation: gedruckt vs. digital. Aus ökonomischen Gründen wird die Sammlung aller Formate in Zukunft für die Nationalbibliothek, aber auch für die Kantonsbibliotheken, nicht möglich sein. Der Träger von Inhalten wird diesbezüglich an Bedeutung verlieren. Umso wichtiger wird es sein, im digitalen Bereich Sammelleitlinien zu revidieren und eine genaue Definition sammelwürdiger digitaler Publikationen anzustreben.

Aus dem Publikum wurde die Kooperation im Bereich Normdateien – dem möglichen «Gold der Zukunft» (Elena Balzardi) – aufgeworfen. So meldete ein Zuschauer, dass sowohl beim Sammelauftrag als auch bei den Normdateien die Vollständigkeit eine Illusion sei, weshalb eine Zusammenarbeit gegenseitige Ergänzungen hervorbringen könnte. Dies würde bereits bestehende operative Vorhaben der Nationalbibliothek mit den Kantonsbibliotheken wie etwa die Zeitungserhaltung in der Speicherbibliothek Büron, das Webarchiv Schweiz und den Gesamtkatalog der Plakatsammlungen ergänzen.

Am Ende der Veranstaltung waren einige Fragen beantwortet, weitere Fragen waren währenddessen hinzugekommen. Abschliessende Antworten konnten weder von Kantonsbibliotheken noch von der Nationalbibliothek durch ihre Vertreterinnen geboten werden. Was sich herauskristallisiert hat, ist jedoch die Erkenntnis, dass die Arbeit an partizipativen Ansätzen weitergehen soll und auch muss. Trotzdem hat aber auch die Vorstellung der Synchronisation von Sammlungsaufträge aller Kantonsbibliotheken und der Nationalbibliothek ihren Reiz, wie es Mirjam Zürcher in der Diskussion ausdrückte. Weitere Gespräche zu diesem Thema werden wohl nicht lange auf sich warten lassen.


Maria Solovey, IG WBS Veranstaltungen

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