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Interessengruppe Wissenschaftliche Bibliothekar:innen Schweiz

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Vereinheitlichung der Erschliessung. Warum?

23. September 2013 ·

RB 63, September, 2013
Christian Aliverti

Im „Handbook of Card Distribution[1]“ gibt die Library of Congress die Durchschnittskosten für die Katalogisierung eines Buches mit 25 bis 35 Cents an. Der grösste Kostenfaktor ist dabei die Arbeit des/der Katalogisierers/-in. Die selbe Publikation wurde mehrere Male durch verschiedene Bibliotheken katalogisiert. Um die Effizienz zu steigern, führte die Library of Congress 1901 die „Card Distribution Section“ ein. Ein Katalogisat auf Zettel konnte bei der Library of Congress für zwischen zwei Cents (erster Zettel) und einem halbem Cent (weitere Zettel) gekauft werden. Die Bibliotheken brauchten auf dem Zettel nur ihre Signatur zu ergänzen. Die Zettel wurden im Format 7,5 x 12.5 cm vertrieben. Zwei Gründe führten zur Wahl dieses Formats: Einerseits war auf Zetteln in diesem Format genügend Platz vorhanden, um die relevanten Informationen gemäss Katalogisierungsregeln zu erfassen. Andererseits hat sich das Format bereits unter den Bezeichnungen „Standard no.33“ oder „U.S. Postal Card“ in der amerikanischen Geschäftswelt und bei der amerikanischen Post etabliert. Auf die Festlegung eines eigenen Formats konnte so verzichtet werden. Eine weitere Voraussetzung für das Gelingen des Kartenhandels war die Akzeptanz des Katalogisierungsstandards der Library of Congress (Regelwerk, Erschliessungstiefe und Format der Karte) durch die kaufenden Bibliotheken. Die Senkung der Katalogisierungskosten blieb aber die Hauptmotivation hinter der Vereinheitlichung.

Bildquelle: http://brattleborohistory.com/literary/brattleboro-free-library.html (Zugriff: 3.9.2013)
Bildquelle: http://brattleborohistory.com/literary/brattleboro-free-library.html (Zugriff: 3.9.2013)

Gewinner der Standardisierung

Die Geldgeber profitieren: Der Kauf und Tausch von Katalogisaten ist noch heute billiger, als selber zu katalogisieren. Die Vorteile werden aber kleiner oder verschwinden ganz, wenn die Bibliothek viele Änderungen und Anpassungen am übernommenen Katalogisat vornimmt. Erfassungs- und Datenstandards ermöglichen auch die Nutzung von Katalogisaten des Buchhandels. Kataloge können dank der Einhaltung der Standards effizienter unterhalten werden (beispielsweise bei Aktualisierungen des Formats oder der Daten und beim Systemwechsel).

Die Kundschaft profitiert: Katalognutzende, können in Katalogen verschiedener Bibliotheken die gleichen Suchstrategien und Begriffe anwenden. Die Katalogisate werden überall in der gleichen Form präsentiert. Metakataloge (beispielsweise Swissbib, KVK) können die Daten der beteiligten Systeme effizienter verarbeiten und liefern konsistentere Resultate. Institutionen ausserhalb des Bibliothekswesens (beispielsweise Online-Lexika, Bibliografien, Suchmaschinen) können standardisierte Daten einfacher nachnutzen als heterogene.

Idealisten profitieren: Hinter der Standardisierung steckt auch der Traum eines Weltkataloges. Bereits 1545 wollte der Zürcher Arzt und Universalgelehrte Konrad Gessner mit der Publikation der „Bibliotheca universalis[2]“ alle Bücher verzeichnen. Der Belgier Paul Otlet gründete 1895 zusammen mit Henri La Fontaine in Brüssel das „Office International de Bibliographie“[3] mit dem Ziel einen Universalkatalog (Répertoire bibliographique universel) zu schaffen: „Une idée se précisait et nous attirait: Créer un Répertoire bibliographique universel. C’est-à-dire cataloguer intégralement les oeuvres de tous les temps, de tous les pays, par auteurs et par matières.“[4] Heute arbeitet OCLC mit WorldCat an einem Weltkatalog.

Die Verzeichnung und die Vernetzung aller bibliografischer Metadaten würde von einem globalen Standard einen grossen Nutzen haben.

Grenzen der Standardisierung

Lokale Bedürfnisse: Die Übernahme von Katalogisaten wird problematisch, wenn für Sonderverzeichnisse (beispielsweise eine Lokalbibliographie) ein eigenes Erschliessungsniveau benötigt wird. Signaturen sind meist zu ergänzen, resp. die Signaturenübernahme ist nur möglich, wenn die Aufstellung der Bücher nach einer Klassifikation (beispielsweise DDC) erfolgt.

Sprache: Katalogisiert die liefernde Bibliothek ihre Dokumente in einer anderen Sprache als die erwerbende, werden häufig Angaben übersetzt[5]. Aus ökonomischen Gründen verzichten aber bereits viele Bibliotheken darauf. Die Regelwerke empfehlen meistens die Sprache der Katalogisierungsstelle als Katalogsprache. Dies kann zu Unstimmigkeiten beim Datenaustausch führen.

Standardisierung weltweit

Eine treibende Kraft hinter der Standardisierung sind die International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA)[6], nationale Berufsverbände, wichtige Bibliotheken und Verbünde. Im Auftrag der IFLA entwickeln internationale Arbeitsgruppen Regelwerke (beispielsweise ISBD[7]) und Datenmodelle (beispielsweise FRBR[8]). Auch für katalogtheoretische Grundlagen zeichnet die IFLA verantwortlich (beispielsweise die Statement of International Cataloguing Principles ICP[9]). Sie förderte zudem mit der Entwicklung von Unimarc[10] die Standardisierung des Datenformats.

Berufsverbände aus dem englischsprachigen Raum publizierten die Regelwerke AACR2[11] und RDA[12]. Seit 2011 arbeitet die Deutsche Nationalbibliothek offiziell in den für die RDA zuständigen Gremien mit.

Standardisierung in der Schweiz und im deutschsprachigen Raum

In der Schweiz publizierte die Vorgängerorganisation des Verbandes „Bibliothek Information Schweiz“ (BIS), die „Vereinigung Schweizer Bibliothekare“ (VSB), von 1971 bis 1992 ein eigenes Regelwerk: die VSB-Regeln. Diese umfassen Übersetzungen der ISBD mit Anwendungsregeln für die Schweiz sowie Ansetzungs- und Einreihungsregeln. Die meisten Bibliotheken in der Schweiz wandten die VSB-Regeln an. In den 1990er Jahren wurden in der Schweiz die Verbünde „Informationsverbund Deutschschweiz“ (IDS) und „Westschweizer Bibliotheksverbund“ (RERO) gebildet. Die Schweizerische Nationalbibliothek (NB) schloss sich keinem Verbund an. Die VSB-Regeln wurden durch den Verband nicht mehr weiter entwickelt. Die Einheitlichkeit innerhalb der Schweiz ging dabei verloren. IDS, RERO und NB führten internationale Standards (AACR2, MARC21) ein, die sie selbstständig interpretieren und entwickeln.

Im deutschsprachigen Raum ist es die Kernaufgabe des Standardisierungsaus­schusses[13], die Vereinheitlichung der Erschliessung, der Formate und der Schnitt­stellen in Bibliotheken sicherzustellen. Mitglieder sind: grosse wissenschaftliche Bibliotheken Deutschlands, die regionalen Verbundsysteme Deutschlands, Vertreter des österreichischen und des schweizerischen Bibliothekswesens, Öffentliche Bibliotheken Deutschlands, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland, die ekz Bibliotheksservice GmbH und die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Von der Schweiz sind die Schweizerische Nationalbibliothek (Gründungsmitglied) und der Informationsverbund Deutschschweiz IDS (seit 18. Juni 2013) im Standardisierungsausschuss vertreten. Dieses Gremium entscheidet über Grundsatzfragen. Die Geschäftsführung liegt bei der Arbeitsstelle für Standardisierung der Deutschen Nationalbibliothek.[14] Entscheide des Ausschusses haben für die beteiligten Bibliotheken und Verbünde eine hohe Verbindlichkeit.

Dem Standardisierungsausschuss unterstellt sind vier Expertengruppen[15]. Zur Erarbeitung deutschsprachiger RDA-Anwendungsregeln wurde die Arbeitsgruppe RDA (AG RDA) eingesetzt. Die AG RDA wird in ihrer Arbeit von Unterarbeitsgruppen unterstützt[16]. Die Expertengruppen waren in den letzten Jahren unter anderem mit folgenden Arbeiten betraut:

  • Einführung von MARC21 als Austauschformat in Deutschland und Österreich
  • Mitarbeit an der Entwicklung des Formats MARC21
  • Zusammenführen der Normdateien Gemeinsame Körperschaftsdatei (GKD), Personennamendatei (PND), Schlagwortnormdatei (SWD) und Einheitssachtitel-Datei des Deutschen Musikarchivs (DMA-EST-Datei) zur Gemeinsamen Normdatei (GND)
  • Mitarbeit an der Entwicklung von RDA
  • Erarbeitung von RDA-Anwendungsregeln für den deutschsprachigen Raum.
  • Neuausrichtung der verbalen Sacherschließung (Überarbeitung der Regeln für den Schlagwortkatalog RSWK)

Schweizerische Nationalbibliothek

Die Schweizerische Nationalbibliothek arbeitet im Standardisierungsausschuss und in den Expertengruppen mit. Sie setzt sich dafür ein, dass auch spezifische schweizerische Bedürfnisse in den Standards berücksichtigt werden. Die Bedürfnisse, die sich aus der Mehrsprachigkeit in der Schweiz ergeben, sind hier besonders wichtig. So fand beispielsweise bereits ein Workshop zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Deutschen und der Schweizerischen Nationalbibliothek statt, bei dem die Mehrsprachigkeit in der Gemeinsamen Normdatei (GND) erörtert wurde und Lösungsansätze gesucht wurden. Ziel ist französisch-, italienisch- und deutschsprachige Namensformen von Orten oder Sachbegriffen in der GND und im Bibliothekskatalog dem Publikum gleichwertig zu präsentieren. Ein Antrag zur Umsetzung ist bei den zuständigen Expertengruppen in Arbeit.

Die Schweizerische Nationalbibliothek arbeitet auch in weiteren Gremien mit, die sich mit der Entwicklung bibliothekarischer Standards beschäftigen. Erwähnt seien hier die European RDA Interest Group (EURIG)[17] und die European Dewey Decimal Classification DDC Users Group (EDUG)[18]. Die EURIG setzt sich für die Berücksichtigung europäischer Bedürfnisse in den RDA ein. In der EDUG haben sich europäische Bibliotheken zusammengeschlossen, die die Dewey-Dezimalklassifikation (DDC) anwenden. Für die 23. Auflage der DDC überarbeiteten beispielsweise Mitarbeiterinnen der Schweizerischen Nationalbibliothek die Hilfstafel, die die geographische Einteilung der Schweiz behandelt. Ebenso wird die Hilfstafel Archäologie überarbeitet, um die Besonderheiten der Archäologie im Raume der Schweiz in die DDC aufzunehmen.

Schluss

Mit der Einführung von MARC21 als Austauschformat und dem Regelwerk RDA im deutschsprachigen Raum rücken Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz untereinander und mit Bibliotheken weltweit näher zusammen.

Damit könnte ein Anliegen, das Paul Schwenke bereits 1905 formulierte, umgesetzt werden: „Nur auf einen Punkt möchte ich schon jetzt … eingehen, weil er von grundlegender Bedeutung ist: das Format der Titelzettel. Ich habe dafür die Grösse der deutschen Postkarte in Vorschlag gebracht, wie von dieser überall und zu jeder Zeit ein genaues Muster zu haben ist, und weil es sehr bequem sein würde, die im geschäftlichen Verkehr so häufig vorkommende Postkarten zwischen den Titelzetteln … einordnen zu können. Ich bin aber zweifelhaft geworden, ob es nicht besser sein würde, sich an das Format der Titeldrucke der amerikanischen Nationalbibliothek (die amerikanische Postkarte …) anzuschliessen[19]. Es liegt auf der Hand, wie wertvoll die Möglichkeit eines internationalen Austausches auf diesem Gebiete werden könnte, trotz der Verschiedenheit der Katalogisierungsregeln, die sich voraussichtlich nicht beseitigen lassen wird. Vermutlich würde die eine oder andere grosse amerikanische Bibliothek Abnehmerin der Titeldrucke sein und so zu ihrer Verbilligung beitragen.“[20]

 


[1] Library of Congress, Catalogue Division, Card Distribution Section: Handbook of Card Distribution. Washington, Government Printing Division, 1902.

[2] Konrad Gessner: Bibliotheca universalis, Tiguri, 1545. Link auf Digitalisat http://dx.doi.org/10.3931/e-rara-16206

[3] http://archives.mundaneum.org/fr/historique

[4] Zitiert nach Pierre Gavin www.pierregavin.ch (eingesehen am 16. Juli 2013)

[5] Dies betrifft Angaben wie etwa „Enthält Literaturverz.“ oder Ansetzungen von Orten.

[6] http://www.ifla.org/

[7] International Standard Bibliographic Description: http://archive.ifla.org/VII/s13/pubs/isbdg.htm

[8] http://www.ifla.org/frbr-rg

[9] http://www.ifla.org/publications/statement-of-international-cataloguing-principles

[10] Unimarc wird heute vor allem in Frankreich, Italien und Portugal genutzt.

[11] http://www.aacr2.org/

[12] RDA (Resource Description and Access) ist der Katalogisierungsstandard, der die AACR2 ablöst.

[13] Der Standardisierungsausschuss ist ein kooperativer Zusammenschluss grosser wissenschaftlicher Bibliotheken und Bibliotheksverbünde Deutschlands, Österreichs und der Schweiz. Er ist an der Deutschen Nationalbibliothek angesiedelt und wurde im November 2000 gegründet. Die Geschäftsordnung des Standardisierungsausschusses: http://www.dnb.de/SharedDocs/Downloads/DE/DNB/standardisierung/afsGeschaeftsordnung2008.pdf?__blob=publicationFile

[14] Quelle: http://www.dnb.de/DE/Standardisierung/AFS/afsOrganisation.html (konsultiert am 16. Juli 2013)

[15] Für die Bereiche Formalerschliessung, Sacherschliessung, Normdaten und Datenformate.

[16] Für die Bereiche GND (Normdaten), fortlaufende Sammelwerke und Musik.

[17]  http://www.slainte.org.uk/eurig/index.htm

[18]  http://www.slainte.org.uk/edug/index.htm

[19] Das amerikanische Format wurde erst 1948 als internationale Bibliotheksnorm anerkannt und wurde so zum weltweiten Zettelformatstandard.

[20] Paul Schwenke: Einheitlicher Zetteldruck für die deutschen Bibliotheken. In: Zentralblatt für Bibliothekswesen, XXII. Jg. (Jan. 1905), 1. Heft.

Wissenschaft und Forschung Erschliessung, Standards, Vernetzung

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