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DICE (Digital Copyright for eLearning): Das Urheberrecht im Kontext von Unterricht und Lehre

23. August 2012 ·

RB 59, August 2012
Anna Picco-Schwendener

Summary
Das Ziel von DICE ist es, Mitarbeiter von Schweizer Hochschulen im Umgang mit Urheberrecht und digitalen Materialien zu unterstützen. Dazu hat DICE eine Methodologie mit vier Fragen entwickelt. Diese erlaubt es auch Personen ohne juristischen Hintergrund, Urheberrechtsfragen bis zu einem gewissen Grade selber anzugehen. Die Methodologie wird in einem Handbuch ausführlich erläutert und kann in verschiedenen Online Case Studies angewendet werden. Alle Ressourcen stehen auf der offiziellen DICE Webseite (www.diceproject.ch) gratis zur Verfügung.

Einführung

Das Thema der Urheberrechte im Bildungsbereich ist nicht neu, aber mit der weitverbreiteten Nutzung von digitalen Technologien in der Bildung ist es heute wieder besonders aktuell.
Für Professoren, Lehrer und Forscher ist die Frage der Urheberrechte, ob als Nutzer oder Urheber von Inhalten, sehr wichtig aber nicht immer einfach. Mit dem Aufkommen von neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ist das Kopieren, Duplizieren, Verteilen und Weiterverwenden von Informationen denkbar einfach geworden. Wie sollen Hochschulen und deren Mitarbeiter nun genau damit umgehen? Oft ist es nicht einfach klare Antworten auf Urheberrechtsfragen zu finden und es bestehen viele Zweifel. DICE möchte mit Hilfe seiner entwickelten Methodologie und anderen Online-Materialen dazu beitragen etwas Klarheit und Sicherheit in den Umgang mit geistigem Eigentum zu schaffen.

DICE

DICE entstand aus einem Projekt, welches im Bereich des e-Learning AAA/SWITCH Programms finanziert wurde und von Ende 2009 bis Anfang 2011 dauerte. Es war eine Zusammenarbeit zwischen dem eLab (e-Learning Lab) der Università della Svizzera italiana (USI), der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ), der Universität Genf (UNIGE) und der Fernfachhochschule Schweiz (FFHS). Weiter waren die Schweizer Abteilung von Creative Commons und die Arbeitsgruppe zu rechtlichen Angelegenheiten von SWITCH daran beteiligt. Das Team bestand aus Rechtsexperten und e-Learning Experten.

 Das Ziel von DICE ist es, Schweizer Hochschulen mit Hilfe von geeigneten Ausbildungsaktivitäten und Online-Lernressourcen im Umgang mit Urheberrechten zu unterstützen und zu sensibilisieren. Das sollte zu einem höheren Bewusstsein von Urheberrechtsaspekten führen und die Bereitschaft und Fähigkeit von Autoren erhöhen, Open-Access-Werke zu veröffentlichen (Open Educational Resources). Dazu wurde die DICE Methodologie mit 4 grundlegenden Fragen und verschiedenen Online Case Studies entwickelt.

Die DICE Methodologie

Ziel der Methodologie ist es nicht, eine vollständige Liste von Antworten auf alle möglichen Urheberrechtsprobleme im Umgang mit digitalen Medien zu erstellen. Vielmehr ist es ein Instrument für Mitarbeiter von Hochschulen, mit dem sie lernen können, alltägliche  Urheberrechtsprobleme bis zu einem gewissen Grade selber anzugehen.

Die Methodologie basiert auf dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG). Sie besteht aus 4 Basisfragen,  die sich alle, die Inhalte oder Materialien von anderen Personen benutzen möchten, stellen sollten:

  1. WO WIRD DER INHALT VERWENDET?
    Es gilt das Territorialgesetz, welches besagt, dass ein Inhalt nach dem Recht des Staates, in dem er verwendet wird, geschützt ist. Das heisst, dass wenn ein Werk innerhalb der Schweiz verwendet wird, das Schweizer URG angewandt wird. Wird dasselbe Werk jedoch in einem anderen Land verwendet, gilt das jeweilige Länderrecht.
  2. IST DER INHALT URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT?
    Ein Werk muss drei Bedingungen erfüllen, um nach URG geschützt zu sein:

    • Es muss eine geistige Schöpfung sein: Naturerscheinungen (Sonnenuntergang, Regenbogen) zum Beispiel sind keine geistige Schöpfungen und als solche auch nicht urheberrechtlich geschützt. Fotos von Naturerscheinungen hingegen sind die Arbeit eines Urhebers.
    • Es muss einen individuellen Charakter haben: das Werk muss originelle und einzigartige Aspekte aufweisen, vor allem im Vergleich mit ähnlichen bestehenden Werken
    • Es muss auf irgendeine Weise zum Ausdruck gebracht werden: das Urheberrechtsgesetz schützt nicht die Idee an sich, sondern die Art und Weise wie sie ausgedrückt oder übermittelt wird.

    Es ist wichtig zu wissen, dass keine spezifischen Massnahmen nötig sind um ein Werk urheberrechtlich zu schützen. Sobald ein Werk die drei obigen Bedingungen erfüllt, ist es durch das URG geschützt und muss nicht irgendwo registriert werden.
    Weiter sollte auch die Schutzdauer beachtet werden: ursprünglich geschützte Werke werden nach einer bestimmten Zeit zu Gemeingut.

  3. WEM GEHÖREN DIE URHEBERRECHTE?
    Der Besitzer des geistigen Eigentums ist entweder der Schöpfer des Werkes oder aber eine Drittperson wie zum Beispiel eine Institution oder ein Verlag. Der Autor des Werkes hat die Möglichkeit durch einen Abtretungsvertrag alle oder einen Teil seiner Urheberrechte (Vermögensrechte), meistens gegen eine finanzielle Entschädigung, abzutreten. Die immateriellen Rechte gehören jedoch immer dem Schöpfer des Werkes und beinhalten unter anderem die Anerkennung der Urheberschaft, das Recht auf die erste Veröffentlichung des Werkes und das Recht auf Werkintegrität.
    Der Urheberrechtsinhaber hat das exklusive Recht zu bestimmen ob, wann und wie sein Werk benutzt werden kann.
  4. WIE WIRD DER GESCHÜTZTE INHALT VERWENDET?
    Im Prinzip gilt, dass für die Nutzung eines Werkes die Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers eingeholt und eventuell eine finanzielle Entschädigung bezahlt werden muss. Dies gilt vor allem für die kommerzielle Nutzung eines Werkes. Abhängig von der Art der Nutzung gibt es jedoch einige wichtige Ausnahmen, welche die Nutzung eines Werkes erleichtern. Darunter fallen zum Beispiel der Privatgebrauch (Nutzung eines Werkes innerhalb der Familie oder im engen Familienkreis) sowie die Nutzung für didaktischen Zwecke oder für interne Dokumentation und Information. Es ist jedoch Vorsicht geboten, denn diese Ausnahmen sind begrenzt. Zum Beispiel darf ein Lehrer ein Buch welches kommerziell erhältlich ist, nicht vollständig für seine Schüler fotokopieren. Er darf jedoch ohne weiteres Ausschnitte davon kopieren und sie seinen Schüler aushändigen.

Für eine ausführlichere Beschreibung der Methodologie konsultieren sie bitte das DICE Handbuch unter www.diceproject.ch. Das Handbuch führt den Leser durch die vier Fragen indem es immer wieder auf das URG und verwandte Schutzrechte verweist und viele praktische Beispiele aufführt. Weiter gibt es Einsicht in wichtige Aspekte wie die Verwertungsgesellschaften, das gemeinsame Tarifsystem, Open Access und  Creative Commons, usw. Das Handbuch steht in vier Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch) zur Verfügung und wurde unter einer Creative Commons Lizenz BY-NC-ND auf der DICE Website veröffentlicht.

Zukunft von DICE

Obwohl das DICE Projekt beendet ist, beschäftigt sich das eLab (USI) weiter mit dem Thema, um das Erarbeitete zu erhalten und zu verbreiten. Ziel ist es innerhalb des nächsten Jahres ein DICE Kompetenzzentrum oder einen Verein zu gründen, dem sich Hochschulen und andere ähnliche Institutionen anschliessen können. DICE wird seinen Mitgliedern Trainingsaktivitäten wie Workshops und Webinars anbieten, welche auf die persönlichen Bedürfnisse der einzelnen Mitglieder abgestimmt sind.

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